Wirtschaftswissenschaften
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Regionalökonomie und -politik - insbesondere auf europäischer Ebene - ist seit mehr als einem Jahrzehnt zum Fokus einer aktiven Wirtschaftspolitik avanciert und wird mit den bevorstehenden Osterweiterungen der EU noch an Bedeutung zunehmen. Manche sprechen auch von einem Keynes-Ersatz. Dabei steht die regionale Wirtschaftspolitik - verstanden als Standortwettbewerb im Prozess der Globalisierung - in der traditionellen Theorie noch unter dem Vorzeichen einer Nachteilsausgleichs-Politik, die eher mit außerökonomischen Argumenten begründet wird. Jedoch bei Lichte besehen und auf eine breitere theoretische Basis gestellt gerät regionale Wirtschaftspolitik zu einem zentralen Element einer allgemeinen Theorie der Wirtschaftspolitik. Vor allem die europäischen Strukturfonds haben durch ihre Programm-Planung einer neuen Kultur der Regionalpolitik zum Durchbruch verholfen. Aber im Gegensatz zu der überzeugenden Konzeption ist die europäische Regionalpolitik mit ungeheuren Umsetzungsschwierigkeiten belastet. Diese dürften sich bei der Anwendung der Strukturfonds in den MOEL noch nachhaltig verstärken und den europäischen Integrationsprozess behindern.
Das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) verpflichtet insbesondere Kapitalgesellschaften zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig wird von Kapitalgesellschaften und Konzernen verlangt, in ihren Lageberichten auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Neben den gesetzlichen Vorschriften ist dabei auch DRS 5 zu beachten. Das Ziel dieser Arbeit ist die empirische Untersuchung der Risikoberichte von 9 Unternehmen der deutschen Automobilindustrie für das Geschäftsjahr 2001. Dabei geht es hauptsächlich um die Erbringung des Nachweises, wie konsequent diese Risikoberichte nach den neuen Regeln des DRS 5 erstellt worden sind. Außerdem wird der im Hinblick auf Umfang und Qualität beste Risikobericht ermittelt. Schließlich soll auch kurz dazu Stellung genommen werden, ob der DRS 5 schon zu einer Verbesserung der Risikoberichterstattung geführt hat.
Die den börsennotierten Gesellschaften durch die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auferlegten Pflichten und die sich daraus ableitenden strategischen und operativen Aufgaben im Bereich des Risikomanagements sind Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. In einem theoretischen Teil werden zunächst Kernelemente der Risikotheorie und das darauf aufbauende Risikokreislaufmodell eines funktionierenden Risikomanagementsystems erläutert. Die Anwendung dieses Ansatzes in der Praxis erfolgt am Beispiel eines mittelständischen Versicherungsunternehmens. Schwerpunkt der Untersuchung ist dabei die Frage, wie die komplexen Risikosachverhalte durch eine von den damit befassten Mitarbeitern leicht nachvollziehbare Systematik erfasst und gesteuert werden können. Ein schnell verfügbarer, einfach zu implementierender, kostengünstiger und dennoch praktikabler Ansatz, der die vom KonTraG verlangten Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt und die Basis für komplexere Steuerungsaufgaben legt, wird vorgestellt.
Der Gedanke, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in unserem Staat ein Anrecht auf ein Einkommen - unabhängig von einer Erwerbstätigkeit – hat, ist für viele Menschen verlockend. In diesem Beitrag wird zunächst geklärt, was ein bedingungsloses Grundeinkommen ist und wie sich die Rahmenbedingungen in Deutschland gestalten. Danach erfolgt ein Überblick über die existierenden Grundeinkommensmodelle. Des Weiteren soll betrachtet werden, wie man ein solches Grundeinkommen finanzieren könnte und welche Höhe es mindestens beziehungsweise höchstens haben sollte. Um diese und weitere Fragen zu beantworten, werden einige der bereits bestehenden Modelle genauer betrachtet und bewertet. In dieser Analyse werden auch die ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen diskutiert. Ein abschließendes Fazit fasst die persönlichen Eindrücke und Schlussfolgerungen zusammen.
Der Beitrag befasst sich mit Interdependenzen zwischen Arbeitslosigkeit, Strukturwandel und dem Globalisierungsprozess. Im Gegensatz zu der vielfach vertretenen These, die Arbeitslosigkeit in Deutschland sei eine Folge der Globalisierung, wird die Position vertreten, dass der Globalisierungsprozess die Strukturprobleme und die Arbeitslosigkeit verstärkt, sie aber nicht verursacht. Eine vergleichsweise zu geringen Strukturanpassungsflexibilität lässt sich auf lange Frist empirisch nicht bestätigen. Gehemmt wird die Wachstumsdynamik durch arbeitsmarktbedingte Anpassungsprobleme und weitere mittelfristige Inflexibilitäten und Blockaden. Angesichts der Weltmarktstrukturveränderungen und der Intensivierung des internationalen Wettbewerbs sind die internen Reformstaus abzubauen, und es ist eine Innovationsoffensive angezeigt. Werden die erforderlichen Reformen, v. a. eine Unternehmenssteuerreform, eine Reform der Sozialleistungssysteme und eine Arbeitsmarktflexibilisierung, realisiert, dann ist Globalisierung weniger als Risiko, sondern vielmehr als Chance zu begreifen.
Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Rolle normative Ethiken in den Wirtschaftswissenschaften spielen. Zunächst wird dazu der allgemeine Zusammenhang zwischen Erfahrungswissenschaften und normativen Ethiken diskutiert. Dann wird gezeigt, in welcher Form die sogenannte Wohlfahrtsökonomik versucht, die Beschreibung von Marktprozessen einer Beurteilung durch unterschiedliche normative Ethiken zugänglich zu machen.
Der Artikel geht der Frage nach, ob die Forderung einer „Unternehmensverantwortung für soziale und ökologische Nachhaltigkeit“ (CSR) in den Kurrikula der Hochschule verankert werden kann. Zunächst wird die Frage aus wissenschaftstheoretischer Sicht diskutiert. Dabei zeigt sich, dass es kein allgemeingültiges Verfahren für die Begründung von Handlungszielen gibt. Dann wird aus verfassungsrechtlicher Sicht darauf verwiesen, dass die Implementierung normativer Handlungsziele in den Kurrikula zu Konflikten mit dem Prinzip der Freiheit von Lehre und Forschung führen kann. Abschließend wird die CSR-Konzeption aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht diskutiert. Dabei zeigt sich, dass diese Konzeption sowohl zu Problemen bei der Unternehmensfinanzierung als auch bei der Managementkontrolle führen kann und dass sie im Vergleich zu einer ordnungspolitischen Implementierung sozial- und umweltpolitischer Zielvorstellungen inferior ist.
Dieses Diskussionspapier beleuchtet die PRME-Verpflichtung der Hochschule Pforzheim und die daraus resultierenden Probleme (Abschnitt 2) aus vier Perspektiven: der erkenntnistheoretischen (Abschnitt 3), der erfahrungswissenschaftlichen (Abschnitt 4), der juristischen (Abschnitt 5) und einer sozial-psychologischen (Abschnitt 6). Es kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Projekt nicht nur verfassungsrechtlichen Grundsätzen, wie dem Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 1 (3) GG) widerspricht, sondern auch den Erfordernissen einer modernen Forschung und Lehre nicht gerecht wird.
Harmonisierung der heterogenen Unternehmensteuern in Europa? Der vorliegende Pforzheimer Beitrag möchte für Europa einen Mittelweg der Harmonisierung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen aufzeigen. Es geht um eine gemeinsame körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage und ihre steuer- und ordnungsökonomische Einordnung. In der Literatur stehen sich totaler Wettbewerb und totale Harmonisierung scheinbar unversöhnlich gegenüber, während ein Mittelweg der Minimalharmonisierung in einem gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum weitgehend vernachlässigt wird. Um steuerlichen Hindernissen für grenzüberschreitendes Wirtschaften und Gewinnverlagerungen von Hoch- in Niedrigsteuerländer wirksam zu begegnen, wäre ein Umdenken wünschenswert: Wettbewerb und Harmonisierung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen können Komplemente statt Substitute einer effizienten Koordination sein.