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Tracer Based Sorting ist ein innovativer Ansatz für Erkennungs- und Sortierschritte in Abfallwirtschaft, der die Sortierung von Materialien oder Produkten unabhängig von deren physikalischen Eigenschaften ermöglicht. Die Technologie nutzt dabei anorganische Markersub-stanzen in ppm-Konzentrationen. Diese Substanzen werden im Recy-clingprozess detektiert und ermöglichen so die Rückgewinnung hochwertiger Sortierfraktionen und positive Klimawirkungen. Fünf deutsche Unternehmen sowie zwei Hochschulen und ein assoziierter Netzwerkpartner untersuchten im Rahmen eines durch das BMBF geförderten Forschungsvorhabens die Umsetzbarkeit dieses Ansatzes für Leichtverpackungen.
Enthält 2 Beiträge:
Noll, Bernd:
Die EU-Kommission als Hüterin des Wettbewerbs und Kontrolleur von sektoralen und regionalen Beihilfen
(S. 3 - 26)
Frankenfeld, Peter:
Konzepte und Umsetzungsprobleme der gemeinschaftlichen Regionalpolitik sowie Anpassungserfordernisse angesichts der Osterweiterung
(S. 27 - 52)
*****
(Vorwort)
Das vorliegende Heft der "Beiträge der Fachhochschule Pforzheim" befasst sich erneut mit regionalwirtschaftlichen Fragen. Im Heft 91 standen vom Strukturwandel getroffene altindustrialisierte Gebiete im Mittelpunkt, so zusagen die "Patienten" der Regionalpolitik. In diesem Heft liegt der Focus auf wettbewerbstheoretischen und wettbewerbspolitischen Fragen; wenn man im Bilde bleiben will, geht es also um die Gesundheitsprophylaxe, das theoretische Rüstzeug der Ärzte und die Kümmernisse der ärztlichen Praxis im Umgang mit gelegentlich schwiegen Patienten, die bei Schnupfen Antibiotika verlangen oder trotz hartnäckiger Gesundheitsprobleme am problematischen Lebenswandel festhalten.
Die Arbeiten entstanden aus Vorträgen in Bremen und Pforzheim und vermitteln zusammen einen guten Überblick über die regionalpolitischen Aktivitäten in der Europäischen Union. Der Focus der Ausführungen von Bernd Noll liegt auf wettbewerbstheoretischen, insbesondere ordnungspolitischen Grundlagen der EU-Regionalpolitik. Er skizziert zunächst den wettbewerbsrechtlichen Rahmen, gibt einen knappen Überblick über Theorie und Praxis der EU-Kommission bei der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen und ungerechtfertigten, wettbewerbsverzerrenden nationalen Beihilfen. Den Abschluss bilden Überlegungen, wie man das Dilemma der Politik - einerseits gleiche Bedingungen für Alle zu setzten, andererseits den in diesem Regime nicht erfolgreichen Unternehmen und Regionen zu helfen - auflösen könnte.
In der Arbeit von Peter Frankenfeld steht die zum Teil sehr widersprüchliche, häufig auch wenig transparente Praxis der EU-Regionalpolitik im Vordergrund. Zunächst zeigt er den Bedeutungsgewinn, den die Regionalpolitik im letzten Jahrzehnt innerhalb der EU gewonnen hat anhand der aufgewendeten Mittel auf: Sie haben sich vervierfacht. Ein wesentlicher Grund dafür ist nach seiner Ansicht, dass die makroökonomischen Instrumente zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit stumpf geworden sind, so dass die Regionalpolitik angesichts der brennenden Probleme vor Ort in die Bresche springen muss. Aus eigener Erfahrung als ehemaliger Fondsverwalter des Europäischen Regionalfonds EFRE kennt er die "Tricks", mit denen alle Regionen - die starken wie die schwachen - versuchen, sich im schärfer werdenden regionalen Wettbewerb zu behaupten; die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Praktiken wird dabei nicht selten überschritten. Die Regionalpolitik in der EU steht nach seiner Diagnose in einer schwer aufzulösenden Zwickmühle: Die drängenden Forderungen aus den Regionen stoßen nicht nur auf ordnungspolitische Bedenken, sondern erreichen auch Grenzen der Finanzierbarkeit. Frankenfeld weist besonders darauf hin, dass mit der Osterweiterung der EU auch die Stunde der Wahrheit für die Regionalpolitik schlägt. Ohne grundlegende Reformen auf diesem Gebiet ist die EU seiner Ansicht nach nicht beitrittsfähig.
Zur Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Deutschland
(2014)
Zunächst wird die empirisch Bedeutung der Fachhochschulen und ihrer Vorgängerinstitutionen im deutschen Hochschulwesen seit Ende der 1950er Jahre nachgezeichnet. Gemessen an der Zahl der Studierenden hat sich ihr Anteil auf zuletzt ein reichliches Drittel deutlich erhöht. Anschließend wird die geschichtliche Herausbildung dieses Hochschulzweigs behandelt, wobei die Anfänge bis in napoleonische Zeit zurückverfolgt werden können: Nach dem französischen Vorbild der Ecoles Polytechniques entstanden im Laufe des 19. Jahrhunderts die deutschen Ingenieurschulen, die dann im Zuge einer seit Mitte der 1950er Jahre andauernden Auseinandersetzung um deren Stellung im deutschen Hochschulwesen Anfang der 1970er Jahre in Fachhochschulen transformiert wurden. Im Anschluss werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Fachhochschulen erörtert. Der Wissenschaftsrat ist das zentrale wissenschaftspolitische Beratungsorgan der Bundesregierung und der für Bildungsfragen zuständigen Regierungen der Bundesländer; er hat seit 1981 in ungefähr zehnjährigem Abstand Empfehlungen publiziert, deren Kernaussagen vorgestellt und mit Blick auf Konstante und Änderungen der Positionen untersucht werden.
Wie lohnend ist Lernen? : Ertragsraten und Kapitalendwerte von unterschiedlichen Bildungswegen
(2006)
Grundlage der Untersuchung sind nach Ausbildungswegen differenzierte monatliche Nettoeinkommen, mit denen Ausbildungsrenditen berechnet werden. Ausgangspunkt ist der Mincer-Ansatz mit durchschnittlichen Renditen je zusätzliches Ausbildungsjahr von rund 10 %. Alternativ werden mit Hilfe der Einkommensmittelwerte Längsschnittberechnungen mit ab Ausbildungsbeginn beginnenden abdiskontierten Kosten- und Ertragsströmen durchgeführt. Dient das Einkommen von Ungelernten als Referenz, so ergibt sich für die Lehre eine überraschend hohe Rendite von knapp 50 %, die der akademischen Ausbildungsgänge ist mit 13,5 % (Fachhochschule) und 9,7 % (Promovierte) deutlich niedriger – der Mincer-Ansatz mit gleich bleibenden Renditen je zusätzliches Ausbildungsjahr erscheint damit als Fehlspezifikation. Die Simulation von Studiengebühren ergibt, dass die gegenwärtig vorgesehenen Beträge von 500 € je Semester die Bildungsrenditen des Studiums nur geringfügig senken (um 0,5 bis 0,9 %-Punkte); kostenorientierte Sätze von z.B. 5000 € je Semester würden allerdings zu Rückgängen von rund 5 %-Punkten führen, was die Attraktivität der akademischen Ausbildung beeinträchtigen dürfte.
What constitutes a compensation free regulation of foreign-owned property in international law?
(2016)
This article intends to help understand the debate about TTIP by focusing on the specific issue of how TTIP may regulate investment protection of foreign-owned property. It gives an overview of the international law of expropriations of and other interferences with foreign-owned property for public welfare objectives such as public health and safety, environmental protection, public morals, the promotion and protection of cultural diversity and human rights, and asks whether such interferences require the payment of compensation. It also describes the role arbitrators played in the development of the international law concerning the taking of foreign-owned property. With this legal background in mind it elaborates that TTIP investment protection rules and dispute settlement provisions may be an indicator on what TTIP really is: an instrument for the benefit of the citizens in Europe and the United States or a means to outplace national interests and democracy in favor of multinational enterprises. The article expresses the hope that the protection of foreign-owned property will not be regulated in the TTIP agreement and that the settlement of investment disputes between investors and states will not be put into the hands of arbitrators but of the judges of the country where the taking took place.
Der Beitrag zeigt die verschiedenen Möglichkeiten einer Streitbeilegung in Deutschland auf. Ein Konflikt kann grundsätzlich im Machtmodell, im Delegationsmodell oder im Konsensmodell gelöst werden. Die Möglichkeit zur nachhaltigsten Konfliktlösung bietet die Konfliktlösung im Konsensmodell, da die Parteien im Rahmen des Konsensmodells die Gelegenheit erhalten, sich über ihre wirklichen Interessen klar zu werden und gemeinsam und eigenverantwortlich eine Lösung zu suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht wird.
Wenn die Parteien nicht bereit sind, freiwillig und auf Augenhöhe gemeinsam an einer Lösung des Konflikts zu arbeiten, dann bietet das Gerichtsverfahren mit seiner Bindung an das materielle Recht, seinen prozessualen Verfahrensgarantien und seinem unparteiischen Entscheider zumindest eine gewisse Sicherheit dafür, dass der Unerfahrene oder wirtschaftlich Unterlegene eine angemessene Konfliktlösung auf der Grundlage der bestehenden Gesetze erhält.
Mit der Verabschiedung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes im Jahr 2016 ist die Diskussion über die richtige Konfliktlösungsmethode in Gesellschaft und Politik erneut in den Fokus gerückt. Dieses Gesetz sieht für vertragliche Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmern ein flächendeckendes Angebot einer Streitbeilegung mithilfe eines Schlichtungsverfahrens, also eines Konsensverfahrens vor. Der Erfolg dieses Verfahrens wird entscheidend davon abhängen, ob es den Verbraucherschlichtungsstellen gelingt, das Machtgefälle zwischen Unternehmen und Verbrauchern aufzuheben und beide Seiten von den Vorteilen einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu überzeugen.
Der Terminus XML-basierter Web-Service beschreibt eine auf Standards beruhende Softwarearchitektur, die das Zusammenspiel dreier Rollen (Service-Provider, Service-Verzeichnis und Service-Requestor) einschließt. Der Provider definiert eine Beschreibung für den Service und übergibt sie einem Requestor oder veröffentlicht sie in einem Verzeichnis. Der Requestor benutzt Suchfunktionen, um eine geeignete Service-Beschreibung zu finden. Diese verwendet er dafür, den Zugang zum Provider einzurichten und den Service anzufordern. Mit dieser Art der Vermittlung von Diensten für beliebige Benutzer, Mitarbeiter oder Unternehmen soll es möglich werden, Softwarefunktionen anzubieten, die dann über das Internet oder ein Intranet verfügbar sind.
Obwohl ihre technischen Grundlagen gerade erst entstehen, ist die Frage nützlich, wie Web-Services Geschäftsleute dabei unterstützen können, ihre Tätigkeit besser zu organisieren. Verschiedene Vorteile stellen mögliche Gründe für das Anbieten oder Benutzen von Web-Services dar. Service-Provider sind in der Regel Softwareunternehmen. Aber auch andere Unternehmen können Anbieter eines internen oder externen Service sein. Web-Services werden dabei Softwarepakete nicht ganz ersetzen. Aber sie können die Funktionalität vorhandener Softwareprodukte komplettieren und ergänzen oder Anwendungen integrieren. Hilfreich ist dies unter der Voraussetzung, dass bestimmte Geschäftsfälle dadurch schneller, besser, billiger oder nur auf diese Weise bearbeitet werden können.
Die Arbeit untersucht die Aussagen des Sachverständigenrates zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) bezüglich der Stabilität der Finanzmärkte. Die systemischen Risiken von Finanzmärkten werden vom SVR klar angesprochen, die Notwendigkeit einer staatlichen Regulierung wird stets betont. Bis zum Ausbruch der Krise zeigt der SVR allerdings auch großes Vertrauen in die effizienzsteigernde Wirkung der neuen Finanzmarktinstrumente (Verbriefung und Strukturierung) und die zeitgleich entwickelten modernen bankinternen Risikokontrollsysteme. Die Vorboten der Krise werden wahrgenommen, von der Entwicklung nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 ist der Rat aber - wie alle anderen Beobachter auch - überrascht. Der Rat urteilte nach bestem fachwissenschaftlichem Stand; die immer größer werdende Komplexität der neuen Finanzprodukte hätte ihn aber angesichts der Vehemenz, mit der er Transparenz als Grundvoraussetzung effizienter Märkte forderte, vielleicht früher und grundsätzlicher nachdenklich machen können.
Aufbauend auf einem von Kaldor 1967 entwickelten Ansatz wird der Einfluss der Industrieproduktion auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum untersucht. Eine Querschnittsregression mit Daten für 121 Länder bestätigt im Grundsatz Kaldors These, dass Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts von mehr als 3 Prozent je Jahr nur zu erreichen sind, wenn die Industrie noch rascher wächst, also relativ an Bedeutung gewinnt. Dieser Zusammenhang bestätigt sich in Längsschnittanalysen: In konjunkturellen Aufschwüngen zieht die viel stärker als die übrigen Sektoren schwankende Industrieproduktion das gesamtwirtschaftliche Wachstum nach oben, in Abschwüngen wird es durch den Einbruch bei der Industrieproduktion gedrückt. In Schwellenländern ist die Industrie Motor des Aufholprozesses gegenüber den hochentwickelten Ländern, in hochentwickelten Ländern ist sie Konjunkturmotor.
Der nachhaltige Umgang und die Sicherung von Rohstoffressourcen und deren Qualität, sind eine Grundvoraussetzung für den Bestand und Erfolg eines Industrielandes wie Deutschland. Die Abhängigkeit von Drittstaaten, die immer knapper werdenden primären Ressourcen sowie die erhebliche Einsparung von CO2-Emissionen, sprechen deutlich für das Recycling von Sekundärressourcen.
Bei metallverarbeitenden Betrieben fallen gewaltige Mengen an Sekundärressourcen in Form von Eisen- und Nichteisenschrotten an. Auch wenn Schrotte unendlich oft in Stahlwerken, Gießereien und Metallhütten einsetzbar sind, sollte bereits bei der Entstehung der Schrotte auf eine nachhaltige Sortierung und Handhabung geachtet werden, um diese weitgehend ohne Qualitätsverluste wieder in den Stoffkreislauf zurückführen zu können und um die innerbetrieblichen Abläufe sowie Erlöse zu optimieren.
In diesem Beitrag wird eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Produktionsbetrieben und Recyclingbetrieben aufgezeigt, um eine optimale inner-, zwischen- und überbetriebliche Lenkung von Schrotten zu erreichen. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und gibt weitere Handlungsempfehlungen.
Der Artikel geht der Frage nach, ob die Forderung einer „Unternehmensverantwortung für soziale und ökologische Nachhaltigkeit“ (CSR) in den Kurrikula der Hochschule verankert werden kann. Zunächst wird die Frage aus wissenschaftstheoretischer Sicht diskutiert. Dabei zeigt sich, dass es kein allgemeingültiges Verfahren für die Begründung von Handlungszielen gibt. Dann wird aus verfassungsrechtlicher Sicht darauf verwiesen, dass die Implementierung normativer Handlungsziele in den Kurrikula zu Konflikten mit dem Prinzip der Freiheit von Lehre und Forschung führen kann. Abschließend wird die CSR-Konzeption aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht diskutiert. Dabei zeigt sich, dass diese Konzeption sowohl zu Problemen bei der Unternehmensfinanzierung als auch bei der Managementkontrolle führen kann und dass sie im Vergleich zu einer ordnungspolitischen Implementierung sozial- und umweltpolitischer Zielvorstellungen inferior ist.
Der Beitrag arbeitet zunächst heraus, dass viele die Wirtschaft betreffende Skandale wie Korruptionsaffären oder Kartellabsprachen nicht primär auf das Versagen einzelner Mitarbeiter im Unternehmen zurückführbar sind, sondern ihre Ursache in organisatorischen Defiziten haben. Unternehmen versuchen diese Defizite primär mit einem an der Compliance-Philosophie orientierten Ethik-Management entgegen zu wirken, müssen jedoch feststellen, dass dieses Vorgehen nur begrenzten Erfolg verspricht. Die hinter der Philosophie steckende „Kontroll- und Verhinderungslogik“ bedingt nicht nur Effizienzverluste, sondern schöpft die „moralischen Ressourcen“ der Mitarbeiter nicht aus. Das möchte die Integrity-Philosophie erreichen, die an einer intakten Unternehmens- und Wertekultur orientiert ist. Allerdings kann ein „kulturbewusstes“ Management nur langfristige Erfolge zeigen und wird auch mit manchen unternehmensinternen Widerständen rechnen müssen.
Die vorliegende Studie skizziert zunächst die Bedeutung von Wirtschaftskriminalität aus Sicht der deutschen Unternehmen sowie den derzeitigen Forschungsstand zu den Ursachen von Wirtschaftskriminalität. Dabei wird deutlich, dass die Motive von Wirtschaftsstraftätern noch nicht hinreichend erforscht sind. Um Näheres über die für die Tatmotive von Wirtschaftsstraftätern in Erfahrung zu bringen, wurden dreizehn qualitativ-psychologische Interviews mit Wirtschaftsstraftätern in verschiedenen Vollzugsanstalten geführt. Der Fokus lag dabei auf Betrug, Unterschlagung, Untreue und Korruption. Darüber hinaus wurden die Gerichtsakten von insgesamt 60 Wirtschaftsstraftätern aus elf deutschen Staatsanwaltschaften analysiert und ausgewertet. Dabei wurden die für die Tat ausschlaggebenden Motive, charakteristische Persönlichkeitsmerkmale und begünstigende Rahmenbedingungen untersucht. Fünf unterschiedliche Täterprofile wurden identifiziert, die es ermöglichen, die Entstehung von Wirtschaftkriminalität besser zu verstehen. Es gilt, das komplexe Zusammenspiel von emotionalen, motivationalen und kognitiven Prozessen auf dem Weg zur Straftat zu verstehen, um mögliche Konsequenzen für die Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu diskutieren. Dabei zeigen bereits die ersten Ergebnisse dieser Studie eine Vielfalt an Tätertypen, die nach einem Mix an Präventionsmaßnahmen und geeigneten Rahmenbedingungen des Ethikmanagements verlangt.
Im Zuge der stärker wettbewerblichen Ausrichtung der Hochschulen durch den Bologna-Prozesses zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums wird das Qualitätsmanagement zum zentralen Instrument der Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe und Forschungs-, Lehr- und Lernleistungen werden. Die Fakultät für Wirtschaft und Recht stellt sich deshalb ganz bewusst den großen Herausforderungen, die ein umfassendes Qualitätsmanagement mit sich bringt. Sie orientiert sich dabei an den Empfehlungen, die auf europäischer Ebene im Rahmen des Bologna-Prozesses ausgesprochen worden sind, und befolgt zugleich die Standards der „AACSB International“, an denen sich weltweit die führenden Bildungseinrichtungen im betriebswirtschaftlichen Bereich ausrichten. Das konsequente Beschreiten dieses Weges ist für alle Hochschulmitglieder in der Übergangsphase mit zum Teil beachtlichen zusätzlichen Belastungen verbunden, aber es wird sich lohnen: Wir werden danach eine bessere Hochschule sein, wir werden im Wettbewerb der „Business Schools“ vorne mitspielen, gute Professoren und Studenten an uns binden und beruflich noch erfolgreichere Absolventen im Alumni-Netzwerk haben.
Der Inhalt dieser Arbeit befasst sich mit einer allgemein gehaltenen Realisierbarkeitsstudie für die Verwendung von Titanschäumen als Implantate im Bereich des Knochens.
Dabei werden zu Beginn die rechtlich vorgeschriebenen medizintechnischen Anforderungen für Medizinprodukte in diesem Anwendungsfall umrissen, um eine geeignete Vorgehensweise bei dieser Studie zu ermitteln. Desweiteren wird auf das spezielle Herstellungsverfahren und dessen Problemstellungen eingegangen, im Hinblick auf die Realisierbarkeit der Produktherstellung an sich. In einer Materialcharakterisierung wird die chemische Zusammensetzung der Prototypen ermittelt und anschließend in in vitro Zellkulturversuchen auf deren Biokompatibilität und Eignung für die erdachte Anwendung untersucht. Im Fokus der Analyse stehen dabei die Zytotoxizität, Proliferationstendenz und das Zellwachstum auf den signifikanten, beim Herstellungsprozess entstehenden Titanschaumoberflächen. Abschließend werden die Schäume, unter Verwendung eines Tetrakaidekaeder-Einheitszellenmodelles, in simulierter Knochengewebeinhärenz auf deren mechanische Eignung als Stützmatrix untersucht.
Die den börsennotierten Gesellschaften durch die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auferlegten Pflichten und die sich daraus ableitenden strategischen und operativen Aufgaben im Bereich des Risikomanagements sind Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. In einem theoretischen Teil werden zunächst Kernelemente der Risikotheorie und das darauf aufbauende Risikokreislaufmodell eines funktionierenden Risikomanagementsystems erläutert. Die Anwendung dieses Ansatzes in der Praxis erfolgt am Beispiel eines mittelständischen Versicherungsunternehmens. Schwerpunkt der Untersuchung ist dabei die Frage, wie die komplexen Risikosachverhalte durch eine von den damit befassten Mitarbeitern leicht nachvollziehbare Systematik erfasst und gesteuert werden können. Ein schnell verfügbarer, einfach zu implementierender, kostengünstiger und dennoch praktikabler Ansatz, der die vom KonTraG verlangten Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt und die Basis für komplexere Steuerungsaufgaben legt, wird vorgestellt.