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Der 21. Juni 1948 steht für die Währungsreform im westlichen Teil Nachkriegsdeutschlands. Damals gab es noch keine Bundesrepublik, und die Sowjetisch besetzte Zone wurde nicht einbezogen. Es war auch keine Reform deutscher Politiker oder Behörden, sondern eine Aktion, die maßgeblich auf Entscheidung und unter Federführung der amerikanischen Besatzungsmacht erfolgte. Warum also an diesem Ereignis anknüpfen bei einer Tagung zum Thema „70 Jahre Soziale Marktwirtschaft“?
Nun, es soll gezeigt werden, dass dies eine Reform von erheblicher wirtschaftspolitischer Bedeutung für die Etablierung einer marktwirtschaftlichen Ordnung war. Es war aber mehr als das! Es war für viele Zeitgenossen ein Tag mit großer symbolischer Wirkung und hoher psychologischer Wirkmächtigkeit. Der 21.Juni 1948 wurde von der Bevölkerung als entscheidender Tag des Neubeginns wahrgenommen, nicht – wie man meinen könnte – der Tag der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und auch nicht die Konstituierung des Bundestags am 7. September 1949. Die Währungsreform war schließlich auch aus Sicht der Siegermächte des 2. Weltkrieges ein wichtiger Schritt. Die UdSSR antwortete mit der Blockade Westberlins, wo die neue DM ebenfalls eingeführt worden war. Die Währungsreform griff also über das Geschehen in Deutschland hinaus, denn sie vertiefte die Spaltung zwischen Ost und West, war damit zugleich ein wichtiger Baustein für die sich etablierende westliche Nachkriegsordnung.
Worauf basiert diese Einschätzung? Bevor dies näher ausgeführt wird, soll angesichts der Seminare füllenden Weite des Themas einige Eingrenzungen gemacht werden. Im Vordergrund der Ausführungen werden v.a. die realgeschichtlichen, nicht die ideengeschichtlichen Entwicklungen stehen. Es soll hier auch keine überquellende Ereignisgeschichte geliefert werden, sondern die grundlegenden Strukturen sollen verdeutlicht werden. Es wird also versucht, das historische Bild der Nachkriegszeit zu konturieren, in dem die Prinzipien der „Sozialen Marktwirtschaft“ Relevanz erlangten. Zudem soll der Zeitraum begrenzt werden. Das Hauptaugenmerk wird auf den Zeitraum von 1948 bis 1973 gelenkt; man hat diesen Zeitraum auch als die „Goldenen Jahre“ bezeichnet. Es ist eine Phase starken und stetigen Wirtschaftswachstums, wenn man von einer kurzen und leichten Rezession im Jahre 1967 einmal absieht. Anfang der 70er Jahre änderten sich dann aber nicht nur die realwirtschaftlichen Bedingungen der Bundesrepublik, man wird auch die Frage stellen müssen, ob die Wirtschaftspolitik damals noch dem Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft folgte. Schließlich wird sich die Darstellung auf die Situation und Entwicklung in den drei westlichen Besatzungszonen und der alten Bundesrepublik beschränken. Die Entwicklung in der Sowjetisch besetzten Zone und der DDR nahm einen völlig anderen Verlauf und folgte konträren Imperativen.
Die Metapher vom „Startschuss“ soll beibehalten werden und 4 Leitfragen untersucht werden:
- Warum bedurfte es überhaupt eines Startschusses? Hier geht es um die Ausgangsbedingungen Deutschlands in der zweiten Hälfte der 40er Jahre.
- Wie gestaltete sich der Startschuss? Welche Weichen wurden gestellt, um eine tragfähige Nachkriegsordnung zu etablieren?
- Welche Folgen hatte der Startschuss? Woran lässt sich der Erfolg des Neustarts ablesen? Dazu werde 4 wichtige Indikatoren angeboten.
- Schließlich: Wie ist der Startschuss heute einzuordnen? Wie beurteilen wir die ordnungspolitischen Reformen heute, mit dem distanzierteren Auge des historischen Betrachters?
Globalisierung und Megafusionen - Möglichkeiten und Grenzen internationaler Wettbewerbspolitik
(1999)
Die Globalisierung verschärft den Wettbewerb auf Güter- und Faktormärkten und zwingt viele Unternehmen zu strategischer Neuausrichtung. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der sprunghafte Anstieg von Zusammenschlüssen zwischen bislang international miteinander konkurrierenden Großunternehmen. Solche Zusammenschlüsse unterliegen zwar grundsätzlich einer Zusammenschlusskontrolle nach nationalem oder europäischem Recht; dennoch werden vielfach Befürchtungen laut, auf weltwirtschaftlicher Ebene bestehe die Gefahr nicht hinreichend kontrollierbarer Vermachtungstendenzen. Der Beitrag kommt zwar zu dem Schluss, dass die Schaffung einer weltweiten internationalen Wettbewerbsordnung längerfristig ein Desideratum sein mag; da aber selbst in den wichtigsten westlichen Ländern kein hinreichender Konsens über die Funktion des Wettbewerbs und damit über die Aufgabe einer Zusammenschlusskontrolle besteht, ist auf kurz- und mittelfristige Sicht eher auf den Weg der kleinen Schritte, d.h. auf bilaterale Abkommen und Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik, zu setzen.
Die sich häufenden Bilanzskandale, Korruptionsaffären und hohen Abfindungszahlungen für ausscheidende Top-Manager in den vergangenen Jahren haben auch die jeweils involvierten Beratungsgesellschaften mit ins Zwielicht gezogen. Vor diesem Hintergrund untersucht der folgende Beitrag, welche ethischen Konfliktpotentiale sich auf dem Beratungsmarkt ergeben und welche Möglichkeiten es gibt, ethische Anliegen im Beratungsgeschäft zu verankern, um das Vertrauen in die Beraterbranche wie in einzelne Beratungsunternehmen zu fördern.
Der Beitrag arbeitet zunächst heraus, dass viele die Wirtschaft betreffende Skandale wie Korruptionsaffären oder Kartellabsprachen nicht primär auf das Versagen einzelner Mitarbeiter im Unternehmen zurückführbar sind, sondern ihre Ursache in organisatorischen Defiziten haben. Unternehmen versuchen diese Defizite primär mit einem an der Compliance-Philosophie orientierten Ethik-Management entgegen zu wirken, müssen jedoch feststellen, dass dieses Vorgehen nur begrenzten Erfolg verspricht. Die hinter der Philosophie steckende „Kontroll- und Verhinderungslogik“ bedingt nicht nur Effizienzverluste, sondern schöpft die „moralischen Ressourcen“ der Mitarbeiter nicht aus. Das möchte die Integrity-Philosophie erreichen, die an einer intakten Unternehmens- und Wertekultur orientiert ist. Allerdings kann ein „kulturbewusstes“ Management nur langfristige Erfolge zeigen und wird auch mit manchen unternehmensinternen Widerständen rechnen müssen.
Der vorliegende Aufsatz geht auf die ordnungs- und wettbewerbspolitischen Grundlagen der Europäischen Union ein. Europäische Wettbewerbspolitik hat - anders als das nationale Wettbewerbsrecht - zwei Schutzrichtungen; sie soll nicht nur wettbewerbsbeschränkenden Praktiken von Unternehmen verhindern, sondern auch den Wettbewerb vor wettbewerbsverzerrenden oder -hemmenden Praktiken der öffentlichen Hände bewahren. Von besonderer wettbewerbspolitischer Relevanz ist daher die EU-Beihilfenaufsicht, mit der die Gewährung spezieller finanzieller Vorteile an Unternehmen aus nationalen öffentlichen Mitteln dahingehend überprüft werden, ob mit ihnen wettbewerbsverfälschende Effekte für den Europäischen Binnenmarkt verbunden sind. Die Praxis der europäischen Kontrolle über nationale Beihilfen wie die eigenen regionalpolitischen Aktivitäten der EU zeigen, dass das Spannungsverhältnis von Wettbewerbs- und Regionalpolitik nur schwer lösbar ist.