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Medien manipulieren. Aber die Medien ihrerseits sind ebenfalls leicht zu manipulieren, denn sie sind auf die von ihnen selbst kreierten einfachen Muster fixiert. Vor diesem Hintergrund kann nicht überraschen, wenn kritische, aufklärerische, abwägende Positionen einen schweren Stand haben. Eine Bestandsaufnahme aktueller Tendenzen in Medien und Künsten fördert selbst für die seriösen Sparten ein deprimierendes Bild zu Tage: Infantile Artefakte, Angebote für Fast-fun-fit-Fetischisten und simplifizierende Interpretationen komplexer Sachverhalte wohin man blickt. Schlimmer noch; auch an intellektueller Zündelei mit postmodernen Elite-, Zucht- und Stammfantasien fehlt es nicht. Kants Aufklärungsgebot, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, scheint hoffnungslos naiv zu sein. Es wird jedoch Zeit, sich vehement gegen Einschüchterungs- und Verdummungsstrategien von Elitegesellschaften kritisch und radikal zur Wehr zu setzen. Wir müssen lernen, den mediennutzenden und von Medien genutzten rattenfängerischen Dummmachern nicht auf den Leim zu gehen und uns in unserem eigenen, banalen, gemischten Da-Sein einzurichten: Jeder auf eigene Rechnung, mit allen Sinnen und Mut zur Ent-Täuschung.
Die vorliegende Arbeit stellt die wichtigsten Ergebnisse der Konjunkturanalyse und -prognose vor, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2000/2001 am 15. November 2000 vorgelegt hat. Zum besseren Verständnis werden einleitend allgemeine Ausführungen zum Konjunkturphänomen gemacht sowie die Aufgaben des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläutert.
1. Bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts war das Verhältnis der Gesellschafter untereinander im Gesetz (vgl. § 109 HGB; § 45 GmbHG) ausschließlich vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Das schloss ein: Wer die Macht, d.h. die Mehrheit hat, hat das Recht. Sieht man von den seltenen Fällen der Sittenwidrigkeit ab, gab es von daher keine Notwendigkeit, Beschlüsse der Gesellschafter einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.
2. Die Rechtsprechung insbesondere die des zweiten Senats des Bundesgerichtshofes hat in den letzten Jahren ein Instrumentarium entwickelt, das dem Minderheitsgesellschafter Rechte zuspricht, auch wenn er formal überstimmt wurde. In erster Linie wurde die Treuepflicht der Gesellschafter untereinander, die Pflicht der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Pflicht eigene Interessen hinter denen der Gesellschaft zu stellen in vielen Fallkonstellationen konkretisiert. Es folgte die sog. "Kernbereichslehre", die besagt, dass Kernrechte eines Gesellschafters nicht angetastet werden dürfen. Daraus entwickelte sich z.B. das Verbot einen Gesellschafter ohne Grund durch Beschluss auszuschließen oder nur minimale Abfindungen im Falle des Ausscheidens zu gewähren.
3. Zu den materiellen Rechten musste die Grundlage geschaffen werden, damit diese Rechte auch prozessual durchgesetzt werden können. Die Personengesellschaften haben dabei eine wegen ihrer personalistischen Struktur andere Behandlung erfahren als die Kapitalgesellschaften. Die beanstandeten Gesellschafterbeschlüsse müssen mit Feststellungsklage angegriffen werden. Klagegegner sind die übrigen Gesellschafter, eine Frist zur Klageerhebung gibt es grundsätzlich nicht, die Entscheidungen sind auch vor Schiedsgerichten möglich.
4. Die Rechtsentwicklung ist noch nicht abgeschlossen, insbesondere im Hinblick darauf, inwieweit gesellschaftsvertraglich andere Regelungen eingeführt werden können. Die hoch umstrittene, aber nicht mehr rückgängig zu machende grundsätzliche Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen in Beschlussmängelstreitigkeiten öffnet eine neue Rechtsentwicklung. Roman Herzog, der frühere Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat einmal gesagt: Gerechtigkeit bedeutet auch und besonders die effektive Rechtsgewährung. Gerade diese Forderung scheint in Beschlussstreitigkeiten durch die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung verwirklicht zu werden.
Kombinierte Arbeits- und Transfereinkommen (Kombi-Einkommen) könnten helfen, die leistungsfeindlichen Wirkungen der deutschen Sozialhilfe zu überwinden und zugleich Beschäftigungspotenziale für gering Qualifizierte erschließen. Mit dem Instrumentarium der Neuen Politischen Ökonomie lässt sich allerdings zeigen, dass politische Entscheidungsträger und die Sozialverwaltung ein starkes Interesse an der Aufrechterhaltung der traditionellen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik haben. Hierdurch können Reformbemühungen, die auf eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch Kombi-Einkommen zielen, beeinträchtigt werden. Die wenigen bisherigen Kombi-Einkommens-Versuche in Deutschland kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Um zu stichhaltigeren Aussagen über die Wirkungsweise von Kombi-Einkommen zu gelangen, werden weitere wissenschaftlich evaluierte Experimente in Kommunen vorgeschlagen.
Beschäftigungshemmende Reformstaus in der Bundesrepublik Deutschland und wie man sie auflösen könnte
(2002)
In diesem Referat werden in 12 Thesen Reformstaus behandelt, die sich insbesondere in Form von Arbeitsmarktinflexibilitäten zeigen. Dabei werden auch die Interessenlagen derjenigen offen gelegt, die diese Reformstaus zu verantworten haben und an der Aufrechterhaltung dieser Inflexibilitäten interessiert sind. Anschließend werden 19 Problemlösungsvorschläge gemacht.
Mit Hilfe ökonometrischer Methoden werden grundlegende Beziehungen zwischen makroökonomischen Variablen in der Bundesrepublik Deutschland empirisch bestimmt. Die Verbrauchsausgaben erweisen sich als konjunkturstabilisierende Kraft, während die Exporte und mehr noch die Investitionen als Zyklusverstärker wirken. Die Entwicklung des Preisniveaus hängt im Kern von den Lohnstückkosten ab, die von der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit kaum beeinflusst werden, obwohl von ihnen spürbare Entlastungseffekte ausgehen könnten: Blieben die Lohnstückkosten über 5 Jahre konstant, so würde die Arbeitslosigkeit um rund 20 % sinken, und die Zahl der Beschäftigten würde kräftig steigen, weil die Erwerbsbeteiligung bei sich verbessernder Situation auf dem Arbeitsmarkt zunimmt. Wachstum schafft also nach wie vor Beschäftigung, allerdings nur, wenn die Lohnentwicklung dafür Raum lässt. Die zentrale Rolle der Lohnpolitik für mehr Beschäftigung wird durch eine Re-interpretation der "Phillips-Kurve" unterstrichen: Der inverse Zusammenhang von Inflationsrate und Arbeitslosenquote ist eine statistische Illusion, die aus der Kombination von zyklisch reversiblen Kreisbewegungen und längerfristigen Trends entsteht.
Mit Hilfe der 1%-Mikrozensus-Stichprobe des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2001 werden qualifikationsspezifische Einkommensunterschiede in Deutschland untersucht. Die Nettoeinkommen sind klar gestaffelt: Promovierte verdienen rund 50 % mehr als nicht promovierte Akademiker, nicht promovierte Akademiker haben einen durchschnittlichen Gehaltsvorsprung von reichlich 50 % auf Facharbeiter und diese wiederum von reichlich 50 % auf Ungelernte. Längere Ausbildungswege zahlen sich also stark aus. Der Vergleich der Einkommensunterschiede von Vollerwerbstätigen mit Universitäts- bzw. Fachhochschuldiplom ergibt für die wichtigsten Akademikergruppen geringe Unterschiede; Universitätsabsolventen liegen mit 3 bis 7 % mehr Gehalt nur knapp vorn.
Wie lohnend ist Lernen? : Ertragsraten und Kapitalendwerte von unterschiedlichen Bildungswegen
(2006)
Grundlage der Untersuchung sind nach Ausbildungswegen differenzierte monatliche Nettoeinkommen, mit denen Ausbildungsrenditen berechnet werden. Ausgangspunkt ist der Mincer-Ansatz mit durchschnittlichen Renditen je zusätzliches Ausbildungsjahr von rund 10 %. Alternativ werden mit Hilfe der Einkommensmittelwerte Längsschnittberechnungen mit ab Ausbildungsbeginn beginnenden abdiskontierten Kosten- und Ertragsströmen durchgeführt. Dient das Einkommen von Ungelernten als Referenz, so ergibt sich für die Lehre eine überraschend hohe Rendite von knapp 50 %, die der akademischen Ausbildungsgänge ist mit 13,5 % (Fachhochschule) und 9,7 % (Promovierte) deutlich niedriger – der Mincer-Ansatz mit gleich bleibenden Renditen je zusätzliches Ausbildungsjahr erscheint damit als Fehlspezifikation. Die Simulation von Studiengebühren ergibt, dass die gegenwärtig vorgesehenen Beträge von 500 € je Semester die Bildungsrenditen des Studiums nur geringfügig senken (um 0,5 bis 0,9 %-Punkte); kostenorientierte Sätze von z.B. 5000 € je Semester würden allerdings zu Rückgängen von rund 5 %-Punkten führen, was die Attraktivität der akademischen Ausbildung beeinträchtigen dürfte.
Gegenstand der Untersuchung ist die Umsetzung des Bologna-Prozesses an deutschen Fachhochschulen. Nach einem kurzen Überblick über die wichtigsten Elemente des Prozesses werden das Konzept und die Ergebnisse einer Online-Befragung der Marketing-Professoren an deutschen Fachhochschulen vorgestellt. Die Einführung zweistufiger Abschlüsse wird grundsätzlich positiv beurteilt, allerdings mit viel Kritik im Detail (v.a. bei der Akkreditierung und der Hochschulfinanzierung). Die Lehrevaluationen werden an den Hochschulen erstaunlich flächendeckend durchgeführt, studentische Bewertungsportale werden sehr kritisch gesehen. Die Wettbewerbsposition mit den Universitäten wird mit Blick auf die Berufsfähigkeit sehr positiv eingeschätzt; ein Promotionsrecht wird zwar gewünscht, aber nicht erwartet.
Die vorliegende Studie skizziert zunächst die Bedeutung von Wirtschaftskriminalität aus Sicht der deutschen Unternehmen sowie den derzeitigen Forschungsstand zu den Ursachen von Wirtschaftskriminalität. Dabei wird deutlich, dass die Motive von Wirtschaftsstraftätern noch nicht hinreichend erforscht sind. Um Näheres über die für die Tatmotive von Wirtschaftsstraftätern in Erfahrung zu bringen, wurden dreizehn qualitativ-psychologische Interviews mit Wirtschaftsstraftätern in verschiedenen Vollzugsanstalten geführt. Der Fokus lag dabei auf Betrug, Unterschlagung, Untreue und Korruption. Darüber hinaus wurden die Gerichtsakten von insgesamt 60 Wirtschaftsstraftätern aus elf deutschen Staatsanwaltschaften analysiert und ausgewertet. Dabei wurden die für die Tat ausschlaggebenden Motive, charakteristische Persönlichkeitsmerkmale und begünstigende Rahmenbedingungen untersucht. Fünf unterschiedliche Täterprofile wurden identifiziert, die es ermöglichen, die Entstehung von Wirtschaftkriminalität besser zu verstehen. Es gilt, das komplexe Zusammenspiel von emotionalen, motivationalen und kognitiven Prozessen auf dem Weg zur Straftat zu verstehen, um mögliche Konsequenzen für die Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu diskutieren. Dabei zeigen bereits die ersten Ergebnisse dieser Studie eine Vielfalt an Tätertypen, die nach einem Mix an Präventionsmaßnahmen und geeigneten Rahmenbedingungen des Ethikmanagements verlangt.