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Es wird das Coaching-Konzept im Detail beschrieben. Voraussetzung für seine Anwendung ist eine Innovationsidee, die aus den Nachhaltigkeitsperspektiven betrachtet werden soll. Das Coaching-Konzept basiert auf einem iterativen Prozess aus konzeptioneller Arbeit sowie Anwendungstests zur Validierung und Optimierung. Es wurde im Rahmen der Entrepreneurship Education an der Hochschule Pforzheim entwickelt und seit 2018 im Rahmen der Veranstaltung „Startup Summer Camp – Sustainable Innovation“ mit dem Schwerpunkt „Nachhaltige Innovation“ angeboten.
Es werden Impulse zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung gegeben. Ein Schwerpunkt ist die Integration von Ökobilanzierung, Bewertung von sozialen Aspekten, Einschätzung des Beitrags zu den SDGs, Life Cycle Thinking und Ökodesign. Dies gibt den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich auszuprobieren und eine eigene „nachhaltige Geschäftsidee“ zu entwickeln. Hierzu wird das Bewertungsinstrument „Green Check Your Idea“ (GCYI) (Lang-Koetz et al. 2020) vorgestellt und in Teilen auf die Ideen der Teilnehmenden angewendet. Mit Hilfe der Anwendung des Tools während des Coachings kann ein Verständnis für die Komplexität der Entstehung von Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus vermittelt werden. Das Coaching wird durch Impulsvorträge und kurze Übungen zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten begleitet.
Regionalökonomie und -politik - insbesondere auf europäischer Ebene - ist seit mehr als einem Jahrzehnt zum Fokus einer aktiven Wirtschaftspolitik avanciert und wird mit den bevorstehenden Osterweiterungen der EU noch an Bedeutung zunehmen. Manche sprechen auch von einem Keynes-Ersatz. Dabei steht die regionale Wirtschaftspolitik - verstanden als Standortwettbewerb im Prozess der Globalisierung - in der traditionellen Theorie noch unter dem Vorzeichen einer Nachteilsausgleichs-Politik, die eher mit außerökonomischen Argumenten begründet wird. Jedoch bei Lichte besehen und auf eine breitere theoretische Basis gestellt gerät regionale Wirtschaftspolitik zu einem zentralen Element einer allgemeinen Theorie der Wirtschaftspolitik. Vor allem die europäischen Strukturfonds haben durch ihre Programm-Planung einer neuen Kultur der Regionalpolitik zum Durchbruch verholfen. Aber im Gegensatz zu der überzeugenden Konzeption ist die europäische Regionalpolitik mit ungeheuren Umsetzungsschwierigkeiten belastet. Diese dürften sich bei der Anwendung der Strukturfonds in den MOEL noch nachhaltig verstärken und den europäischen Integrationsprozess behindern.
Der vorliegende Aufsatz geht auf die ordnungs- und wettbewerbspolitischen Grundlagen der Europäischen Union ein. Europäische Wettbewerbspolitik hat - anders als das nationale Wettbewerbsrecht - zwei Schutzrichtungen; sie soll nicht nur wettbewerbsbeschränkenden Praktiken von Unternehmen verhindern, sondern auch den Wettbewerb vor wettbewerbsverzerrenden oder -hemmenden Praktiken der öffentlichen Hände bewahren. Von besonderer wettbewerbspolitischer Relevanz ist daher die EU-Beihilfenaufsicht, mit der die Gewährung spezieller finanzieller Vorteile an Unternehmen aus nationalen öffentlichen Mitteln dahingehend überprüft werden, ob mit ihnen wettbewerbsverfälschende Effekte für den Europäischen Binnenmarkt verbunden sind. Die Praxis der europäischen Kontrolle über nationale Beihilfen wie die eigenen regionalpolitischen Aktivitäten der EU zeigen, dass das Spannungsverhältnis von Wettbewerbs- und Regionalpolitik nur schwer lösbar ist.
Enthält 2 Beiträge:
Noll, Bernd:
Die EU-Kommission als Hüterin des Wettbewerbs und Kontrolleur von sektoralen und regionalen Beihilfen
(S. 3 - 26)
Frankenfeld, Peter:
Konzepte und Umsetzungsprobleme der gemeinschaftlichen Regionalpolitik sowie Anpassungserfordernisse angesichts der Osterweiterung
(S. 27 - 52)
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(Vorwort)
Das vorliegende Heft der "Beiträge der Fachhochschule Pforzheim" befasst sich erneut mit regionalwirtschaftlichen Fragen. Im Heft 91 standen vom Strukturwandel getroffene altindustrialisierte Gebiete im Mittelpunkt, so zusagen die "Patienten" der Regionalpolitik. In diesem Heft liegt der Focus auf wettbewerbstheoretischen und wettbewerbspolitischen Fragen; wenn man im Bilde bleiben will, geht es also um die Gesundheitsprophylaxe, das theoretische Rüstzeug der Ärzte und die Kümmernisse der ärztlichen Praxis im Umgang mit gelegentlich schwiegen Patienten, die bei Schnupfen Antibiotika verlangen oder trotz hartnäckiger Gesundheitsprobleme am problematischen Lebenswandel festhalten.
Die Arbeiten entstanden aus Vorträgen in Bremen und Pforzheim und vermitteln zusammen einen guten Überblick über die regionalpolitischen Aktivitäten in der Europäischen Union. Der Focus der Ausführungen von Bernd Noll liegt auf wettbewerbstheoretischen, insbesondere ordnungspolitischen Grundlagen der EU-Regionalpolitik. Er skizziert zunächst den wettbewerbsrechtlichen Rahmen, gibt einen knappen Überblick über Theorie und Praxis der EU-Kommission bei der Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen und ungerechtfertigten, wettbewerbsverzerrenden nationalen Beihilfen. Den Abschluss bilden Überlegungen, wie man das Dilemma der Politik - einerseits gleiche Bedingungen für Alle zu setzten, andererseits den in diesem Regime nicht erfolgreichen Unternehmen und Regionen zu helfen - auflösen könnte.
In der Arbeit von Peter Frankenfeld steht die zum Teil sehr widersprüchliche, häufig auch wenig transparente Praxis der EU-Regionalpolitik im Vordergrund. Zunächst zeigt er den Bedeutungsgewinn, den die Regionalpolitik im letzten Jahrzehnt innerhalb der EU gewonnen hat anhand der aufgewendeten Mittel auf: Sie haben sich vervierfacht. Ein wesentlicher Grund dafür ist nach seiner Ansicht, dass die makroökonomischen Instrumente zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit stumpf geworden sind, so dass die Regionalpolitik angesichts der brennenden Probleme vor Ort in die Bresche springen muss. Aus eigener Erfahrung als ehemaliger Fondsverwalter des Europäischen Regionalfonds EFRE kennt er die "Tricks", mit denen alle Regionen - die starken wie die schwachen - versuchen, sich im schärfer werdenden regionalen Wettbewerb zu behaupten; die Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Praktiken wird dabei nicht selten überschritten. Die Regionalpolitik in der EU steht nach seiner Diagnose in einer schwer aufzulösenden Zwickmühle: Die drängenden Forderungen aus den Regionen stoßen nicht nur auf ordnungspolitische Bedenken, sondern erreichen auch Grenzen der Finanzierbarkeit. Frankenfeld weist besonders darauf hin, dass mit der Osterweiterung der EU auch die Stunde der Wahrheit für die Regionalpolitik schlägt. Ohne grundlegende Reformen auf diesem Gebiet ist die EU seiner Ansicht nach nicht beitrittsfähig.
Die den börsennotierten Gesellschaften durch die Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) auferlegten Pflichten und die sich daraus ableitenden strategischen und operativen Aufgaben im Bereich des Risikomanagements sind Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. In einem theoretischen Teil werden zunächst Kernelemente der Risikotheorie und das darauf aufbauende Risikokreislaufmodell eines funktionierenden Risikomanagementsystems erläutert. Die Anwendung dieses Ansatzes in der Praxis erfolgt am Beispiel eines mittelständischen Versicherungsunternehmens. Schwerpunkt der Untersuchung ist dabei die Frage, wie die komplexen Risikosachverhalte durch eine von den damit befassten Mitarbeitern leicht nachvollziehbare Systematik erfasst und gesteuert werden können. Ein schnell verfügbarer, einfach zu implementierender, kostengünstiger und dennoch praktikabler Ansatz, der die vom KonTraG verlangten Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt und die Basis für komplexere Steuerungsaufgaben legt, wird vorgestellt.
Online-Research steht im Kreuzfeuer der Diskussion. Während es die einen als revolutionäre Umwälzung der Marktforschung betrachten, warnen die anderen vor überzogener Euphorie. Dieser Beitrag fasst den Stand der Diskussion zusammen und beleuchtet das Für und Wider dieses neuen Marktforschungsansatzes. Aus einer grundsätzlich wohl wollenden Perspektive heraus werden manche Vorbehalte gegenüber Online-Research relativiert. Es wird ein Vorgehensmodell vorgestellt, mit dessen Hilfe qualitativ hochwertige, ggf. repräsentative Daten über das Internet erhoben werden können. Außerdem wird eine Systematik entwickelt, die verdeutlicht, dass Online-Research mehr ist als nur ein neues Instrument zur Datenerhebung. Es schließt auch alle Forschungsbemühungen ein, die den Internet-Nutzer oder die Internet-Inhalte genauer untersuchen sowie Ansätze, die das Internet als Datenquelle für "Web-Mining" verstehen.
Medien manipulieren. Aber die Medien ihrerseits sind ebenfalls leicht zu manipulieren, denn sie sind auf die von ihnen selbst kreierten einfachen Muster fixiert. Vor diesem Hintergrund kann nicht überraschen, wenn kritische, aufklärerische, abwägende Positionen einen schweren Stand haben. Eine Bestandsaufnahme aktueller Tendenzen in Medien und Künsten fördert selbst für die seriösen Sparten ein deprimierendes Bild zu Tage: Infantile Artefakte, Angebote für Fast-fun-fit-Fetischisten und simplifizierende Interpretationen komplexer Sachverhalte wohin man blickt. Schlimmer noch; auch an intellektueller Zündelei mit postmodernen Elite-, Zucht- und Stammfantasien fehlt es nicht. Kants Aufklärungsgebot, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, scheint hoffnungslos naiv zu sein. Es wird jedoch Zeit, sich vehement gegen Einschüchterungs- und Verdummungsstrategien von Elitegesellschaften kritisch und radikal zur Wehr zu setzen. Wir müssen lernen, den mediennutzenden und von Medien genutzten rattenfängerischen Dummmachern nicht auf den Leim zu gehen und uns in unserem eigenen, banalen, gemischten Da-Sein einzurichten: Jeder auf eigene Rechnung, mit allen Sinnen und Mut zur Ent-Täuschung.
Die vorliegende Arbeit stellt die wichtigsten Ergebnisse der Konjunkturanalyse und -prognose vor, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2000/2001 am 15. November 2000 vorgelegt hat. Zum besseren Verständnis werden einleitend allgemeine Ausführungen zum Konjunkturphänomen gemacht sowie die Aufgaben des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläutert.
Das Studium Generale an den Universitäten hat eine lange Tradition. Mit der Etablierung einer akademischen Alternative in Form der Fachhochschulen stellte sich die Frage, in welcher Weise auch hier fächerübergreifende Veranstaltungen angeboten werden sollten. Die vorliegende Arbeit stellt die Pforzheimer Konzeption des Studium Generale vor und berichtet über die langjährigen Erfahrungen bei deren Umsetzung mit dem Ziel, die Diskussion innerhalb der Fachhochschulen anzuregen.
Das Ruhrgebiet ist ein wichtiges Beispiel für regionale Anpassungsprobleme als Folge sektoralen Wandels. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Zunächst werden theoretische Ansätze zur Erklärung regionalen und sektoralen Strukturwandels vorgestellt und mit Blick auf die Anpassungsschwierigkeiten altindustrieller Regionen ausgewertet. Der zweite Teil gibt zunächst einen kurzen Abriss der Wirtschaftsgeschichte des Ruhrgebiets. Im Kern handelt sie vom Aufstieg und den Niedergang der Montanindustrie. Bedingt durch die einseitige sektorale Prägung wurden die Keime der gegenwärtigen Anpassungsschwierigkeiten schon im regionalen Aufstiegsprozess gelegt. Erste Schwächezeichen zeigten sich in der Zwischenkriegszeit, jedoch bewirkten die Aufrüstungspolitik und das "Wirtschaftswunder" eine Renaissance von Kohle und Stahl, die die Montanprägung der Region noch verstärkte. Die Krise setzte seit 1958 bei der Kohle, seit 1975 dann auch bei der Stahlindustrie ein und zog den Arbeitsmarkt schwer in Mitleidenschaft. Es werden die Gründe dafür dargelegt und die politischen Anpassungsmaßnahmen geschildert. Im dritten Teil wird schließlich Bilanz gezogen, wie weit der Anpassungsdruck verarbeitet worden ist. Das Ergebnis ist zwiespältig: auf der einen Seite sind beachtliche Erfolge vorzuweisen, auf der anderen Seite sind Entwicklungsschwächen nach wie vor nicht zu übersehen.
Zu den wichtigsten Ursachen der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland gehören die gesetzlichen Regelungen zum Zustandekommen von Tarifverträgen, die Verhaltensweisen der Tarifpartner und das wirtschaftspolitische Umfeld. Positive Ansätze beim Aushandeln beschäftigungsgünstiger Tarifverträge können in der Tariföffnungsklausel des Bundesentgelttarifvertrages der chemischen Industrie und dem Tarifvertragswerk "Phönix" von Ostmetall und der Christlichen Gewerkschaft Metall gesehen werden. Bei Standortsicherungsverträgen zwischen Unternehmensleitungen und Betriebsräten der Firmen Burda und Viessmann werden die Hürden deutlich, die Gesetzgeber, Rechtsprechung und Gewerkschaftsverhalten vor vernünftigen unternehmensbezogenen Regelungen aufgebaut haben. Voraussetzung für beschäftigungsgünstige, flexible Vereinbarungen auf Unternehmensebene ist die Erweiterung der Tariffähigkeit: Betriebsräte müssen tariffähig werden. Damit muss auch die Tarifüblichkeitssperre fallen. Unumgänglich ist eine Neuinterpretation des Günstigkeitsprinzips: Vom Tarifvertrag abweichende Regelungen sollten per Saldo günstig sein dürfen. Außerdem müssen die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Outsider als günstig interpretierbar sein. Schließlich ist der Flächentarifvertrag nur zu retten, wenn die Tarifpartner, solange die tatsächliche Arbeitslosigkeit über der als unvermeidlich betrachteten Arbeitslosigkeit liegt, Lohnzuwächse vereinbaren, die den beschäftigungsneutralen Verteilungsspielraum nicht ausschöpfen.
Der Beitrag befasst sich mit Interdependenzen zwischen Arbeitslosigkeit, Strukturwandel und dem Globalisierungsprozess. Im Gegensatz zu der vielfach vertretenen These, die Arbeitslosigkeit in Deutschland sei eine Folge der Globalisierung, wird die Position vertreten, dass der Globalisierungsprozess die Strukturprobleme und die Arbeitslosigkeit verstärkt, sie aber nicht verursacht. Eine vergleichsweise zu geringen Strukturanpassungsflexibilität lässt sich auf lange Frist empirisch nicht bestätigen. Gehemmt wird die Wachstumsdynamik durch arbeitsmarktbedingte Anpassungsprobleme und weitere mittelfristige Inflexibilitäten und Blockaden. Angesichts der Weltmarktstrukturveränderungen und der Intensivierung des internationalen Wettbewerbs sind die internen Reformstaus abzubauen, und es ist eine Innovationsoffensive angezeigt. Werden die erforderlichen Reformen, v. a. eine Unternehmenssteuerreform, eine Reform der Sozialleistungssysteme und eine Arbeitsmarktflexibilisierung, realisiert, dann ist Globalisierung weniger als Risiko, sondern vielmehr als Chance zu begreifen.
Globalisierung und Megafusionen - Möglichkeiten und Grenzen internationaler Wettbewerbspolitik
(1999)
Die Globalisierung verschärft den Wettbewerb auf Güter- und Faktormärkten und zwingt viele Unternehmen zu strategischer Neuausrichtung. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der sprunghafte Anstieg von Zusammenschlüssen zwischen bislang international miteinander konkurrierenden Großunternehmen. Solche Zusammenschlüsse unterliegen zwar grundsätzlich einer Zusammenschlusskontrolle nach nationalem oder europäischem Recht; dennoch werden vielfach Befürchtungen laut, auf weltwirtschaftlicher Ebene bestehe die Gefahr nicht hinreichend kontrollierbarer Vermachtungstendenzen. Der Beitrag kommt zwar zu dem Schluss, dass die Schaffung einer weltweiten internationalen Wettbewerbsordnung längerfristig ein Desideratum sein mag; da aber selbst in den wichtigsten westlichen Ländern kein hinreichender Konsens über die Funktion des Wettbewerbs und damit über die Aufgabe einer Zusammenschlusskontrolle besteht, ist auf kurz- und mittelfristige Sicht eher auf den Weg der kleinen Schritte, d.h. auf bilaterale Abkommen und Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik, zu setzen.
1. Bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts war das Verhältnis der Gesellschafter untereinander im Gesetz (vgl. § 109 HGB; § 45 GmbHG) ausschließlich vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Das schloss ein: Wer die Macht, d.h. die Mehrheit hat, hat das Recht. Sieht man von den seltenen Fällen der Sittenwidrigkeit ab, gab es von daher keine Notwendigkeit, Beschlüsse der Gesellschafter einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.
2. Die Rechtsprechung insbesondere die des zweiten Senats des Bundesgerichtshofes hat in den letzten Jahren ein Instrumentarium entwickelt, das dem Minderheitsgesellschafter Rechte zuspricht, auch wenn er formal überstimmt wurde. In erster Linie wurde die Treuepflicht der Gesellschafter untereinander, die Pflicht der gegenseitigen Rücksichtnahme und die Pflicht eigene Interessen hinter denen der Gesellschaft zu stellen in vielen Fallkonstellationen konkretisiert. Es folgte die sog. "Kernbereichslehre", die besagt, dass Kernrechte eines Gesellschafters nicht angetastet werden dürfen. Daraus entwickelte sich z.B. das Verbot einen Gesellschafter ohne Grund durch Beschluss auszuschließen oder nur minimale Abfindungen im Falle des Ausscheidens zu gewähren.
3. Zu den materiellen Rechten musste die Grundlage geschaffen werden, damit diese Rechte auch prozessual durchgesetzt werden können. Die Personengesellschaften haben dabei eine wegen ihrer personalistischen Struktur andere Behandlung erfahren als die Kapitalgesellschaften. Die beanstandeten Gesellschafterbeschlüsse müssen mit Feststellungsklage angegriffen werden. Klagegegner sind die übrigen Gesellschafter, eine Frist zur Klageerhebung gibt es grundsätzlich nicht, die Entscheidungen sind auch vor Schiedsgerichten möglich.
4. Die Rechtsentwicklung ist noch nicht abgeschlossen, insbesondere im Hinblick darauf, inwieweit gesellschaftsvertraglich andere Regelungen eingeführt werden können. Die hoch umstrittene, aber nicht mehr rückgängig zu machende grundsätzliche Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen in Beschlussmängelstreitigkeiten öffnet eine neue Rechtsentwicklung. Roman Herzog, der frühere Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat einmal gesagt: Gerechtigkeit bedeutet auch und besonders die effektive Rechtsgewährung. Gerade diese Forderung scheint in Beschlussstreitigkeiten durch die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung verwirklicht zu werden.
Jeder wirtschaftlich Interessierte hat schon einmal von Optionen und Optionsscheinen gehört. Was Optionen und Optionsscheine genau sind und wie sie funktionieren, das wissen allerdings nur wenige. Der vorliegende Beitrag gibt einen Einblick in die Funktions- und Wirkungsweise dieser Finanzderivate. Schritt für Schritt werden die einzelnen Grundformen, Besonderheiten und Bewertungsmodelle erklärt. Zuletzt erfolgt eine Darstellung des Einsatzes von Optionen im Bankbereich, exemplarisch beim Management von Zinsänderungs-, Aktienkurs- und Währungsrisiken.
Bislang waren das Internet und die mobile Kommunikationstechnik weitgehend getrennte Bereiche. Es gibt allerdings immer mehr Ansätze, aus beiden Elementen neue Angebote für Unternehmen und Haushalte zu entwickeln, die zusammenfassend als M-Commerce (mobile commerce) bezeichnet werden. Die Arbeit stellt die grundlegenden technischen Voraussetzungen und potenzielle Anwendungsbereiche vor. Mit den sich abzeichnenden Effizienzsprüngen bei der Datenübertragung wird das Mobiltelefon zunehmend zum "Alleskönner", über das der Nutzer eine Vielzahl von personen- und ortsbezogene Diensten abrufen kann.