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Das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) verpflichtet insbesondere Kapitalgesellschaften zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig wird von Kapitalgesellschaften und Konzernen verlangt, in ihren Lageberichten auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Neben den gesetzlichen Vorschriften ist dabei auch DRS 5 zu beachten. Das Ziel dieser Arbeit ist die empirische Untersuchung der Risikoberichte von 9 Unternehmen der deutschen Automobilindustrie für das Geschäftsjahr 2001. Dabei geht es hauptsächlich um die Erbringung des Nachweises, wie konsequent diese Risikoberichte nach den neuen Regeln des DRS 5 erstellt worden sind. Außerdem wird der im Hinblick auf Umfang und Qualität beste Risikobericht ermittelt. Schließlich soll auch kurz dazu Stellung genommen werden, ob der DRS 5 schon zu einer Verbesserung der Risikoberichterstattung geführt hat.
Lasset uns Menschen machen - der biotechnische Fortschritt zwischen Manipulation und Therapie
(2003)
Es wird ein Überblick über die gegenwärtigen gentechnischen Möglichkeiten und Gefahren gegeben. Am Beispiel der Präimplantationsdiagnostik wird gegenüber anthropotechnischen Positionen die zentrale soziale Dimension von Zeugung, Schwangerschaft und Geburt unterstrichen. Hintergrund der unterschiedlichen Einstellungen zum biotechnischen Fortschritt sind gegensätzliche ethische Grundpositionen, vor allem des Utilitarismus, wie er etwa von Singer zum Ausdruck gebracht wird, und der christlichen Sozialethik. Zur Rationalisierung der Entscheidungsfindung wird ein öffentliches Diskursverfahren als Instrument sozialer Kontrolle des technologischen Fortschritts vorgeschlagen.