020 Bibliotheks- und Informationswissenschaft
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Der Artikel geht der Frage nach, ob die Forderung einer „Unternehmensverantwortung für soziale und ökologische Nachhaltigkeit“ (CSR) in den Kurrikula der Hochschule verankert werden kann. Zunächst wird die Frage aus wissenschaftstheoretischer Sicht diskutiert. Dabei zeigt sich, dass es kein allgemeingültiges Verfahren für die Begründung von Handlungszielen gibt. Dann wird aus verfassungsrechtlicher Sicht darauf verwiesen, dass die Implementierung normativer Handlungsziele in den Kurrikula zu Konflikten mit dem Prinzip der Freiheit von Lehre und Forschung führen kann. Abschließend wird die CSR-Konzeption aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht diskutiert. Dabei zeigt sich, dass diese Konzeption sowohl zu Problemen bei der Unternehmensfinanzierung als auch bei der Managementkontrolle führen kann und dass sie im Vergleich zu einer ordnungspolitischen Implementierung sozial- und umweltpolitischer Zielvorstellungen inferior ist.
Zur Entwicklung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) in Deutschland
(2014)
Zunächst wird die empirisch Bedeutung der Fachhochschulen und ihrer Vorgängerinstitutionen im deutschen Hochschulwesen seit Ende der 1950er Jahre nachgezeichnet. Gemessen an der Zahl der Studierenden hat sich ihr Anteil auf zuletzt ein reichliches Drittel deutlich erhöht. Anschließend wird die geschichtliche Herausbildung dieses Hochschulzweigs behandelt, wobei die Anfänge bis in napoleonische Zeit zurückverfolgt werden können: Nach dem französischen Vorbild der Ecoles Polytechniques entstanden im Laufe des 19. Jahrhunderts die deutschen Ingenieurschulen, die dann im Zuge einer seit Mitte der 1950er Jahre andauernden Auseinandersetzung um deren Stellung im deutschen Hochschulwesen Anfang der 1970er Jahre in Fachhochschulen transformiert wurden. Im Anschluss werden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Fachhochschulen erörtert. Der Wissenschaftsrat ist das zentrale wissenschaftspolitische Beratungsorgan der Bundesregierung und der für Bildungsfragen zuständigen Regierungen der Bundesländer; er hat seit 1981 in ungefähr zehnjährigem Abstand Empfehlungen publiziert, deren Kernaussagen vorgestellt und mit Blick auf Konstante und Änderungen der Positionen untersucht werden.