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Einziehung von Gegenständen des rechtswidrigen Glücksspiels nach § 148c GewO - Eine Untersuchung zu verfassungsrechtlichen sowie einfachgesetzlichen Grundlagen und behördlichen Gestaltungsmöglichkeiten

  • Im Rahmen der Regulierung des (gewerblichen) Glücksspiels stehen den Behörden eine Reihe von Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist die Einziehung rechtswidriger Spieleinrichtungen, die nun mit dem Anfang 2023 eingeführten § 148c GewO auch durch die Gewerbebehörde erfolgen kann. Mit diesem Instrument verfolgt der Gesetzgeber unter anderem das Ziel, dass nicht rechtskonforme Spiele und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Diese Arbeit befasst sich mit den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Grundlagen sowie den Voraussetzungen der Norm und erläutert die rechtlichen und praktischen Folgen ihrer Anwendung.

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Metadaten
Author:Melanie Mitschke
URN:urn:nbn:de:bsz:951-opus-5179
ISBN:978-3-911165-03-7
Series (Serial Number):Beiträge der Hochschule Pforzheim (184)
Forschung für die Zukunftsgesellschaft : Schriftenreihe des vunk (V006)
Advisor:Steffen Kroschwald, Tobias Brönneke
Document Type:Bachelor Thesis
Language:German
Year of Completion:2025
Granting Institution:Hochschule Pforzheim
Release Date:2025/04/02
Tag:Einziehung rechtswidriger Spieleinrichtungen; Glücksspiel; Spiele und Spielgeräte; § 148c GewO
Page Number:73
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 340 Recht
Classification of Pforzheim University:Teilbibliothek Technik, Recht und Wirtschaft
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International